Vorschaden  Schadensanlage   Home Datenschutz Impressum

Vorschaden:

Für einen begutachtenden Arzt ist es wichtig die Begriffe:

Vorschaden

Schadensanlage

exakt zu trennen.

Ein Vorschaden liegt dann vor, wenn vor dem zu begutachtenden Unfall bereits eine Gesundheitsstörung bestand!

Dabei muss die Gesundheitsstörung entweder zu einer Funktionsstörung und/oder zu bereits therapierten Beschwerden geführt haben!

Vorschaden Hand zu begutachten ist der Unfall aus 2005 mit Teil-Amputation von Daumen und Zeigefinger

Der Teilverlust des Kleinfingers und die Bewegungseinschränkung des Ringfingers im Mittelgelenk sind Folge eines Freizeit-Unfalls aus 1989 und somit ein Vorschaden.

In obigem Beispiel liegt ohne Zweifel eine Funktionsstörung durch Teil-Amputation des Kleinfingers und die Bewegungsminderung am Mittelgelenk des Ringfingers vor. Diese bestand bereits vor der Kreissägen-Verletzung mit Daumen- und Zeigefingeramputation. Der Freizeit-Unfall aus dem Jahre 1989 hat somit zu einem Vorschaden geführt.

Beispiel 2:

Vorschaden bei Radiusfraktur Zu begutachten ist die eine Fraktur der Speiche. (Radiusfraktur) (schwarzer Pfeil)

Neben den Schmerzen und Bewegungsstörungen am Handgelenk leidet die Verletzte auch an Beschwerden der Daumenwurzel. (am Daumensattelgelenk) (roter Pfeil)

Hier findet sich kurz nach der operativen Versorgung bereits eine im Röntgenbild gut sichtbare Arthrose am Daumensattelgelenk (Rhizarhrose). Die Rhizarthrose ist bereits vor dem Speichenbruch ärztlichen Befundaufzeichnungen erwähnt. Hier wurde eine vorübergehende Ruhigstellung des Daumens und bereits mehre Cortison-Injektionen ins das Daumensattelgelenk vogenommen.

Somit ist die Speichenfraktur und die Bewegungsstörungen am Handgelenk Unfallbedingt; die Daumensattelgelenksarthrose ist eine Vorschädigung!

Ein Vorschaden kann für die Schätzung der MdE wichtig sein:

Ein häufig zitiertes Beispiel ist der Verlust eines Auges. Die MdE beim Augenverlust beträgt 30 v. Hundert. Bestand jeoch vor dem zu begutachtenden Unfall bereits der Verlust eines Auges, so muss die die Schätzung der MdE  (Minderung der Erwerbsfähigkeite) bei dem nun blinden Menschen 100 v. Hundert betragen!

Ganz analog auch im Bereich der Hand:  Der Verlust einer Hand wird in der Regel mit einer MdE von 60 v. Hundert bewertet. Verliert jedoch ein Einhändiger seine (letzte verbliebene) Hand, so beträgt die MdE 100%

 

 

Dr. Kurt Steffens,  ehemaliger Chefarzt Handchirurgie Kath. Kliniken  Heidbergweg 22    45257 Essen    Gutachten an Hand und Arm, Tel. 0173 2683610
Vorschaden (Vorschädigung) bei der Zusammenhangsbegutachtung      Schadensanlage bei der Zusammenhangsbegutachtung
Startseite Begutachtung      Datenschutz    Impressum