![]() ![]() |
| |
|
Vorschaden: Für einen begutachtenden Arzt ist es wichtig die Begriffe: Vorschaden Schadensanlage exakt zu trennen. Ein Vorschaden liegt dann vor, wenn vor dem zu begutachtenden Unfall bereits eine Gesundheitsstörung bestand! Dabei muss die Gesundheitsstörung entweder zu einer Funktionsstörung und/oder zu bereits therapierten Beschwerden geführt haben! Beispiel 1:
In obigem Beispiel liegt ohne Zweifel eine Funktionsstörung durch Teil-Amputation des Kleinfingers und die Bewegungsminderung am Mittelgelenk des Ringfingers vor. Diese bestand bereits vor der Kreissägen-Verletzung mit Daumen- und Zeigefingeramputation. Der Freizeit-Unfall aus dem Jahre 1989 hat somit zu einem Vorschaden geführt. Beispiel 2:
Ein Vorschaden kann für die Schätzung der MdE wichtig sein: Ein häufig zitiertes Beispiel ist der Verlust eines Auges. Die MdE beim Augenverlust beträgt 30 v. Hundert. Bestand jeoch vor dem zu begutachtenden Unfall bereits der Verlust eines Auges, so muss die die Schätzung der MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeite) bei dem nun blinden Menschen 100 v. Hundert betragen! Ganz analog auch im Bereich der Hand: Der Verlust einer Hand wird in der Regel mit einer MdE von 60 v. Hundert bewertet. Verliert jedoch ein Einhändiger seine (letzte verbliebene) Hand, so beträgt die MdE 100%
|
|
| Dr. Kurt Steffens, ehemaliger Chefarzt Handchirurgie Kath. Kliniken Heidbergweg 22 45257 Essen Gutachten an Hand und Arm, Tel. 0173 2683610 |
|
Vorschaden (Vorschädigung) bei der Zusammenhangsbegutachtung
Schadensanlage bei der Zusammenhangsbegutachtung Startseite Begutachtung Datenschutz Impressum |