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Schadensanlage: Die Schadensanlage ist eine ruhende Gesundheitsstörung. Im Gegensatz zum Vorschaden, der eine klinische manifeste Gesundheitsstörung ist. (Klinisch manifest bedeutet hier: Verlust einer Funktion, therapierte Beschwerden) Am einfachsten versteht man den Begriff Schadensanlage am Beispiele: Beispiel 1
Beispiel 2:
Die Beispiele zeigen das Wesen einer Schadensanlage: eine ruhende Gesundheitsstörung, die z.B. im Röntgenbild, CT, MRT dargestellt werden kann. Eine Schadensanlage (ruhende Gesundheitsstörung) kann aber auch histologisch (z.B. degenerativ veränderte Sehne, Meniscus....) oder auch im Labor (erhöhte Harnsäure, erhöhte Glukose....) nachgewiesen werden. Bei nachgewiesener Schadensanlage muss der Arzt im Zusammenhangsgutachten prüfen, ob der Unfall - trotz Einfluss der Schadensanlage - wesentliche Teilursache für die Gesundheitsschäden ist. In dem Zusammenhangsgutachten hat der Arzt auch zu prüfen, ob die Schadensanlage von so überragender Bedeutung am Zustandekommen der Gesundheitsschäden ist, dass die Schädigung durch den Unfall unbedeutend ist.
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| Dr. Kurt Steffens, ehemaliger Chefarzt Handchirurgie Kath. Kliniken Heidbergweg 22 45257 Essen Gutachten an Hand und Arm, Tel. 0173 2683610 |
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Vorschaden (Vorschädigung) bei der Zusammenhangsbegutachtung
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