Vorschaden  Schadensanlage   Home Datenschutz Impressum

Schadensanlage:

Die Schadensanlage ist eine ruhende Gesundheitsstörung. Im Gegensatz zum Vorschaden, der eine klinische manifeste Gesundheitsstörung ist. (Klinisch manifest bedeutet hier: Verlust einer Funktion, therapierte Beschwerden)

Am einfachsten versteht man den Begriff Schadensanlage am Beispiele:

Beispiel 1

Schadensanlage im Kahnbein Die Abb. zeigt eine große Zyste im Kahnbein. Das Röntgenbild wurde anlässlich eines Sturzes auf das Handgelenk angefertigt.

Vor dem Sturz war die Zyste nicht bekannt und völlig Symptomlos!


Beispiel 2:

Schadnesanlage im Ellenbogen Das Röntgenbild zeigt eine Arthrose im Ellenbogen.

Es bestand keine Bewegungsstörung und auch kein therapiebedürftiger Schmerz

Die Beispiele zeigen das Wesen einer Schadensanlage: eine ruhende Gesundheitsstörung, die z.B. im Röntgenbild, CT, MRT dargestellt werden kann.

Eine Schadensanlage (ruhende Gesundheitsstörung) kann aber auch histologisch (z.B. degenerativ veränderte Sehne, Meniscus....) oder auch im Labor (erhöhte Harnsäure, erhöhte Glukose....) nachgewiesen werden.

Bei nachgewiesener Schadensanlage muss der Arzt im Zusammenhangsgutachten prüfen, ob der Unfall - trotz Einfluss der Schadensanlage - wesentliche Teilursache für die Gesundheitsschäden ist.

In dem Zusammenhangsgutachten hat der Arzt auch zu prüfen, ob die Schadensanlage von so überragender Bedeutung am Zustandekommen der Gesundheitsschäden ist, dass die Schädigung durch den Unfall unbedeutend ist.

 

 

Dr. Kurt Steffens,  ehemaliger Chefarzt Handchirurgie Kath. Kliniken  Heidbergweg 22    45257 Essen    Gutachten an Hand und Arm, Tel. 0173 2683610
Vorschaden (Vorschädigung) bei der Zusammenhangsbegutachtung      Schadensanlage bei der Zusammenhangsbegutachtung
Startseite Begutachtung      Datenschutz    Impressum