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Lunatummalazie (Mondbeintod) als Unfallfolge: Bei dem Mondbeintod handelt es sich um eine aseptische Nekrose des Mondbeines. Hierbei stirbt das Mondbein langsam, allmählich stadienhaft ab. Synonyme für den Mondbeintod sind: Mondbeinnekrose, Lunatummalazie, Morbus Kienböck.
Viele Untersuchungen legen als Entstehungsursache eine gestörte arterielle oder venöse Durchblutung des Mondbeins nahe. Hierbei ist auffallend, dass bestimmte anlagebedingte Veränderungen, wie zum Beispiel die Verkürzung der Elle (Minusvariante der Elle) zu einer größeren Entstehungswahrscheinlichkeit des Mondbeintodes beitragen.
Ein Beispiel aus der Gutachterpraxis: Beim Heraufgehen einer Treppe stolpert die Patientin. Der Sturz auf die Treppenstufe wird mit der ausgestreckten Hand abgefangen. Am Abend des Unfalltages entstehen im Handgelenk Schwellung und zunehmende Beschwerden. Das Röntgenbild 3 Tag nach dem Unfall ist unauffällig, das Kernspintomogramm nach 14 Tagen zeigt einen Mondbeintod:
Die schlechte Durchblutung ist im Vergleich mit den anderen Knochen gut zu erkennen An den ärztlichen Gutachter wird die Frage gestellt, ob ein Zusammenhang mit dem Sturz auf der Treppe und dem nachgewiesenen Mondbeintod besteht. Die folgenden Seiten, sollen darlegen, welche Überlegung der ärztliche Gutachter anzustellen hat, um einen Zusammenhang entweder als wahrscheinlich oder als nicht wahrscheinlich zu werten. |
in Kürze: Der Mondbeintod (Lunatummalazie) ist eine Nekrose des Mondbeines. Meist entsteht der Mondbeintod aus "innerer" Ursache. Im Hinblick auf die Begutachtung ist jedoch ein Mondbeintod: als Unfallfolge als Folge einer Berufskrankheit nach BK-2103 möglich |
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| Dr. Kurt Steffens ehemaliger Chefarzt Handchirurgie Kath. Kliniken Heidbergweg 22 45257 Essen Tel. 0173 2683610 |