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Dr. Kurt Steffens Chefarzt der Abteilung Handchirurgie St. Josef Krankenhaus Heidbergweg 22-24 45257 Essen Tel. 0201 455 1420 |
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Behandlungsfehlervorwürfe: Ein nicht verheilter Kahnbeinbruch kann zu fatalen Konsequenzen für das verletze Handgelenk führen: Hier sind jahrelange Beschwerden, die unter Umständen nur durch eine Versteifung des Handgelenkes beseitigt werden können, eine häufige Konsequenz: Im Rahmen eines Gutachtens zu einem Behandlungsfehlervorwurfes sind zwei Anschuldigungen besonders häufig anzutreffen:
Diagnosefehler:
(aus der Sicht des ärztlichen
Gutachters)
Es entspricht
heutigem Facharztstandard bei Stürzen auf das Handgelenk und
schmerzhaften Schwellungen – besonders solchen die mehrere Tage anhalten
– eine Röntgenaufnahme des Handgelenkes in mindestens zwei Ebenen
anzufertigen.
dann muss
mindestens eine Gipsruhigstellung erfolgen. Die meisten Kahnbeinbrüche
benötigen für ihre Ausheilung 3 Monate Ruhigstellung!
Eine weitere adäquate Therapie ist die
operative Versorgung z.B. durch eine Herbert-Schraube. (Dies verkürzt
die Ruhigstellung auf allenfalls wenige Wochen)
(Ein solcher Verdacht ist begründet, wenn stärkere Schmerzen in den speichenseitigen Abschnitten des Handgelenkes vorliegen, besonders solche, die über mehrere Tage persistieren und die eventuell auch noch von Schwellung begleitet sind, von einem Verdacht auf eine Kahnbeinfraktur ist jedoch auch zu sprechen, wenn im Röntgenbild zwar keine eindeutige, wohl aber eine "frakturverdächtige Linie" zur Darstellung kommt.) Wird in den Standardröntgenaufnahmen hier keine Fraktur eindeutig erkannt, so kann der Diagnose in manchen Fällen durch das Anfertigen eines sogn. Kahnbeinquartettes eindeutig gestellt werden. (Beim Kahnbeinquartett wird das Kahnbein in 4 Ebenen dargestellt) Die sicherste Methode zum Nachweis einer Kahnbeinfraktur wäre die Veranlassung eines CT (Computertomogramm). In Anbetracht der enorm hohen Strahlenbelastung durch die CT-Aufnahmen ist diese Untersuchung jedoch nicht die Routinemaßnahme bei einem "verstauchten" Handgelenk. Seit Jahrzehnten ist es bei begründetem Verdacht auf eine Kahnbeinfraktur bewährt, das verletzte Handgelenk zunächst einmal 1-2 Wochen in Gipsschiene ruhig zu stellen und dann erneut eine Röntgenkontrolle vorzunehmen. Die Gipsruhigstellung trägt zur Linderung der Beschwerden bei. Nach rund 14 Tagen können auch anfänglich schwer zu sehende Frakturlinien im Kahnbeinquartett meist eindeutig erkannt werden. Zur Therapie: Bei gesicherter Fraktur erfolgt eine Ruhigstellung oder einer operative Verschraubung der Fraktur: Bei rein konservativer Therapie ist für die ganz überwiegende Zahl der Kahnbeinbrüche eine Ruhigstellung von 12 Wochen erforderlich! Aber auch bei korrekter Behandlung mit Gipsruhigstellung kommt es auch bei langer Gipsruhigstellung in etwa 10 % der Fälle zu einer nicht ausbleibenden Durchbauung der beiden Bruchstücke. Besonders gefährdet ist hier ein Kahnbeinbruch mit einem kleinen körpernahen Fragment.
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in Kürze: In der Diagnostik entspricht nicht dem Facharztstandard: Unterlassen einer Röntgenaufnahme bei entsprechender Unfallvorgeschichte und Schmerzen oder Schwellungen am verletzten Handgelenk Das Übersehen gut zu erkennender Frakturlinien im Kahnbein Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Kahnbeinfraktur (z.B. "verdächtige" Frakturlinie im Röntgenbild, ausgeprägte Schwellung und oder starker Druckschmerz speichenseitig am Handgelenk oder in der Tabatiere, so entspricht es dem Facharztstandard weitergehende Diagnostik durchzuführen: (bzw. den Verletzten auf die Notwendigkeit hinzuweisen) z.B. Kahnbeinquartett, CT, Röntgenkontrolle nach 1-2 Wochen nach Ruhigstellung im Gips Wichtig: Längst nicht alle Kahnbeinfrakturen können auf den Standardröntgenaufnahmen erkannt werden
In der Therapie entspricht nicht dem Facharztstandard: (bis auf wenige, seltene Sonderfälle des Kahnbeinbruches) Ruhigstellung des Handgelenkes deutlich kürzer als 12 Wochen bei rein konservativer Therapie |
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