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Zusammenhangsfrage bei S-L-Bandriss Im Falle eines Unfallereignisses und eines degenerativen Schadens gibt es bei aller Gemeinsamkeit dennoch Unterscheidungsmerkmale: Schmerzcharakteristik: Im Falle eines
Unfallereignisses tritt kurz nach dem Unfall und vor allen Dingen in den
ersten Tagen und Wochen ein sehr starker Schmerz und Schwellung auf. Bei einem degenerativen
Schaden kann eine Überbelastung oder auch eine Verstauchung erstmalig
die Beschwerden provozieren. Unterscheidungsmerkmal: Gegenseite. Im Falle eines Unfalls ist die durch den Unfall verletzte Seite geschädigt, während die unverletzte Seite einen alters entsprechenden Normalbefund zeigt. feingewebliche Untersuchung (Histologischer Befund) Ein weiteres Kriterium ist (soweit vorhanden) die feingewebliche Untersuchung. Hier kann zumindest bei arthroskopischen oder operativen Befunden, die kurz nach dem Unfall angefertigt werden, eine Unterscheidung getroffen werden. Viele Wochen nach der Verletzung kann ein Nachweis von (alten) Blutspuren für einen Unfallzusammenhang sprechen Arthroskopischer Befund: Im Falle einer erst wenige Tage oder wenige Wochen alter Verletzung kann man im Arthroskop Blutungen direkt nachweisen. Der Nachweis von ausgedehnten Knorpelschäden spricht gegen den Zusammenhang mit einer erst wenige Monate zurück liegenen Bandverletzung. Unfallhergang: Die Bänder des Handgelenkes sind ausgesprochen stabil und zugfest. Für ihre Zerreisung sind biomechanische Kräfte erforderlich, die auch zu einem Knochenbruch führen können. Die meisten Bandrisse im Handgelenk entstehen durch Sturz auf das Handgelenk. Aber auch schwere herunter fallende Gegenstände, die mit der gestreckten Hand aufgefangen werden, können zu Bandrissen führen. Tritt ein Bandriss erstmals nach einer kraftvollen, willentlichen Anstrengung auf, z.B. beim Anheben eines schweren Gegenstandes oder nach einer längeren Arbeitsüberlastung, so spricht dieser Hergang für einen degenerativen Bandschaden. begleitende Frakturen: Bandrisse im Handgelenk können zusammen mit Frakturen entstehen. Die Fraktur eines vormals gesunden Knochens beweist, dass das Handgelenk einer gravierenden Gewalteinwirkung ausgesetzt war. Der Zeitpunkt der - meist bekannten - Fraktur, ist wichtig für die Unterscheidung, ob das angeschuldigte Trauma oder ein anderes Trauma ursächlich war. Röntgenbefund: Ein Röntgenbefund, der eine gut sichtbare Arthrose oder gar einen Zusammenbruch der Handwurzel zeigt, schließt ein erst Wochen oder Monate zurückliegendes Unfallereignis als wesentliche Ursache aus. Arthrosen des Handgelenkes oder ein Zusamenbruch der Handwurzel entstehen erst nach vielen Jahren (oft Jahrzehnten) nach der Bandverletzung.
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in Kürze: Bei aller Gemeinsamkeit zwischen traumatischen Bandrissen und degenerativen Bandschäden existieren eine Vielzahl von Unterscheidungskriterien. Dabei ist für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit eines Unfallzusammenhanges selten nur das einzelne Kriterium entscheidend, sondern die Gesamtheit aller Unterscheidungsmerkmale gilt es zu berücksichtigen. |
| Dr. K. Steffens Chefarzt der Abt. für Handchirurgie Kath. Kliniken Heidbergweg 22 45257 Essen Tel. 0201 455 1421 |
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