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Berufskrankheit 2103
Einführung: Im Folgenden sollen die medizinischen gutachterlichen Aspekte dargestellt werden, die im Zusammenhang mit der Berufskrankheit Nr. 2103 bedeutsam sind. Die Darstellung dieser medizinischen Sachverhalte erfolgt in allgemein verständlicher Weise. Hierbei werden spezielle medizinische Vorkenntnisse nicht vorausgesetzt Problemstellung an einem Beispiel aus der Gutachterpraxis: Das unten dargestellte Röntgenbild gehört zu einem Patienten mit langjährigen Schulterschmerzen. Die Beschwerden traten im Alter von 58 Jahren erstmals auf. Im Alter von 23 - 38 Jahren war der Mann im Bergbau unter Tage tätig Die Arbeitstechnischen Voraussetzungen für eine BK 2103 liegen vor. Die gestellte Frage an den medizinischen Gutachter lautet, ob auch aus medizinischen Gründen eine Anerkennung als Berufskrankheit nach Nr. 2103 gerechtfertigt ist.
Hier sollen nun die grundsätzlichen Überlegungen dargestellt werden, wie der medizinische Gutachter sich dieser Frage annimmt und welche grundsätzlichen Gesichtspunkte beachtet werden müssen:
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in Kürze: Bei physikalischer Betrachtung sind Erschütterungen und Vibrationen mechanische Schwingungen, die von Maschinen erzeugt werden und über die Handgriffe dieser Maschinen auf die Hand, den Arm und die Schulter übertragen werden. Hierbei stellen besonders die tiefen Frequenzanteile solcher Vibrationen (zwischen 5 -50 Hz) das besondere Gefährdungspotenzial dar. Hier kann es nach längerer Einwirkung zu krankhaften Veränderungen an Gelenken und Knochen im Arm, Hand und Schulterbereich kommen. Hierbei sind besonders die Gelenke einer Gefährdung ausgesetzt
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| BK-2103 Grundlagen Vorkommen Ellenbogen Handgelenk Schulter Kahnbein Mondbein Gelenkkörper |
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| Dr. Kurt Steffens ehemaliger Chefarzt Handchirurgie Kath. Kliniken Heidbergweg 22 45257 Essen Tel. 0173 2683610 |